Energieversorger, Banken und auch Organisationen im Gesundheitswesen müssen künftig, wenn sie als Betreiber wesentlicher Dienste identifiziert werden, dafür sorgen, dass ihre Netz- und vor allem Informationssysteme in Krisensituationen so widerstandsfähig wie vorgeschrieben sind. Sie sind daher durch die EU-Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssysteme (NIS-Richtlinie), die in Österreich als NIS-Gesetz zum Schutz Kritischer Infrastruktur umgesetzt wurde, verpflichtet, sich entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu unterwerfen.
Diese Überprüfung wird von unabhängigen Parteien durchgeführt - seit September 2022 ist condignum als Qualifizierte Stelle (QuaSte) bestätigt.
wie hilft condignum?
Condignum unterstützt Ihr Unternehmen dabei die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen und die technischen sowie organisatorischen (Sicherheits)Maßnahmen zu überprüfen. Wir auditieren alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß der geltenden NIS-Verordnung.
Information Security. But simple.
Wollen Sie mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne: Direkt Kontakt aufnehmen oder direkt im Kalender Termin vereinbaren